Notfall im Ausland

Krank im Ausland

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Behandlungen bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl in einem EU-Mitgliedsland auf als auch in Ländern auf, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Eine Länderübersicht bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.

Beim Arzt oder in der Klinik müssen die Patienten die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und ihren Personalausweis vorlegen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Vor Ort füllt man dann noch ein Formular aus, das zur Behandlung im Ausland berechtigt. Die für Ihren Auslandsaufenthalt zuständige Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten für alle Leistungen, die einem gesetzlich Versicherten im jeweiligen Urlaubsland auch zustehen. Sollte der Arzt oder die Klinik die EHIC nicht akzeptieren, tritt der Patient in Vorleistung und reicht die Rechnungen und Zahlungsbelege später zur Kostenerstattung ein. Die Krankenkassen übernehmen in aller Regel nur die Kosten, die auch von den Kassen im jeweiligen Land erstattet würden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen deshalb Selbstbehalte und Zuzahlungen, die im Ausland üblich sind, aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer in Länder außerhalb der Europäischen Union reist mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie zum Beispiel den USA oder Thailand, bekommt die anfallenden Behandlungskosten im Ausland von der Krankenkasse nicht erstattet.

Häufig werden Urlaubern vor Ort - etwa von Hotelangestellten - reine Privatärzte oder -kliniken empfohlen. Doch Vorsicht: Sie dürfen in der Regel nur solche Ärzte und Krankenhäuser in Anspruch nehmen, die im System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. Wer dafür in Frage kommt, recherchiert man am besten schon vor der Reise, da vor Ort im Zweifelsfall die Zeit oder der Internetanschluss fehlt.

 

Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung deckt Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes ab. Das gilt auf jeden Fall für einen möglichen Rücktransport: Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen. Außerdem übernimmt die Zusatzversicherung auch den Anteil, den die gesetzliche Kasse nicht erstattet. Dieser Schutz gehört deshalb in jedem Fall mit ins Reisegepäck. Wichtige Ausnahme: Wer aufgrund einer Vorerkrankung oder seines Alters keine privaten Absicherung bekommt, sollte die Ablehnung mehrerer Privatversicherer sammeln und sich mit der gesetzlichen Krankenkasse noch vor der Reise in Verbindung setzen. Die Krankenkasse kommt dann in diesen Fällen auch für die Auslandsbehandlung auf.

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten einen verbesserten Schutz für Auslandsreisen in Form von Wahltarifen an. Solche Tarife sind meistens an bestimmte Bindungsfristen gekoppelt, so dass man seine gesetzliche Krankenkasse nicht vor Ablauf mehrerer Jahre kündigen kann.

Private Auslandsreisekrankenversicherungen hingegen werden unabhängig von der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Sie lösen auch dann keine Bindungsfristen aus, wenn sie von der gesetzlichen Krankenkasse vermittelt wurden. Im Übrigen ist die von der eigenen Krankenkasse empfohlene private Auslandsreiseversicherung nicht zwingend die beste. Auch hier lohnt der Vergleich.

Tipp´s für die Reiseapotheke

Auf eine Reiseapotheke sollte – auch bei Ferien in Deutschland oder Europa – nicht verzichtet werden. Das gilt besonders für Personen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen.

Deshalb rechtzeitig den Arzt-Termin einplanen und auch Wartefristen einkalkulieren, falls Arzneimittel-Lieferungen sich etwas verzögern. Der ADAC Ambulanz-Service rät für eine Urlaubsreise zu einem reichlich bemessenen Medikamenten-Vorrat, also mindestens 50 Prozent mehr als normalerweise benötigt würde.

Diabetiker sollten sich vorab über die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in der Urlaubsregion informieren. Medikamente sollten gut bevorratet eingepackt werden und der Diabetikerausweis gehört ebenfalls ins Reisegepäck. Er gibt zum Beispiel an, mit welchen Medikamenten die Behandlung erfolgt.

 

Merkzettel zur Mitnahme der Medikamente

Prinzipiell sollten die Medikamente wasserdicht und möglichst temperaturgeschützt
transportiert werden. Da einige Medikamente im Kühlschrank gelagert werden müssen, ist es ratsam, am Abend vor Reisebeginn Klebezettel an Haustür und Kühlschrank anzubringen, damit sie in der Hektik nicht vergessen werden. Ebenfalls sinnvoll ist es, den Beipackzettel der Medikamente dabei zu haben.

Bei der Mitnahme von Medikamenten auf Reisen ins Ausland und per Flugzeug gilt es, einige Regelungen genau zu beachten. Damit ist sichergestellt, dass wichtige Arzneimittel nicht unversehens zurückgelassen werden müssen.

Die Grundausstattung für die Reiseapotheke:

  • Verletzungen: Einmalhandschuhe, Heftpflaster, sterile Kompressen, elastische Binden, Wundpflaster, Wunddesinfektionsspray (ohne Jod), Pinzette und Schere aus Metall (bei
    Flugreisen nicht ins Handgepäck!), kleine Taschenlampe mit Ersatzbatterien

  • Schmerzen: Ibuprofen, Paracetamol

  • Insektenstiche, Zeckenstiche: Moskitonetze, Insektenschutzmittel, Salbe gegen Juckreiz

  • Infektionen: Fieberthermometer

  • Reisekrankheit: Dimenhydrinat, Domperidon, Akupressurbändchen

  • Durchfall: Loperamid, Saccharomyces-Präparate, ORS-Elektrolytpulver

  • Erkältungskrankheiten, Schnupfen: Abschwellende Nasentropfen (Oxy- oder Xylometazolin), Mittel gegen Husten

  • Corona-Infektionsschutz: FFP2-Masken, Desinfektionsmittel, Schnelltests

  • Verstopfung: Lactulose-, Bisacodylpräparate 

Bei den genannten Medikamenten handelt es sich um Vorschläge (es sind die Wirkstoffnamen angegeben, nicht die Markennamen). Steril verpackte Reiseapotheken gibt es übrigens auch in jeder Apotheke.

Medikamente auf Reisen: Das darf ins Handgepäck

Wer aufgrund einer Erkrankung auf Medikamente angewiesen ist, darf diese grundsätzlich mit ins Ausland nehmen. Besonders, wenn eine längere Reise geplant ist, kommen allerdings schnell beachtliche Mengen an Tabletten, Salben oder sogar Injektionsspritzen zusammen. Das kann bei der Zollkontrolle zu Missverständnissen führen, die sich mit der richtigen Vorbereitung vermeiden lassen.

Ausgesprochen streng sind in diesem Punkt beispielweise die Bestimmungen in Singapur. Besondere Vorsicht ist bei der Mitnahme von Medikamenten geboten, da Singapur eine umfangreiche Einfuhrverbotsliste erlassen hat.

Experten empfehlen dringend, eine ärztliche Verordnung und die Gebrauchsanweisung der Medikamente mit Angabe der chemischen Zusammensetzung mitzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka.

Aber auch an anderen Landesgrenzen wird genau kontrolliert, was da ins Land gebracht werden soll, in welcher Menge und zu welchem Zweck. Reisende sollten sich vorab über die Bestimmungen in ihrem Zielland informieren, etwa beim Auswärtigen Amt*. Wer weitere Fragen hat, muss sich direkt an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland wenden.

Unfall im Ausland

Wer im Ausland einen Unfall hat, muss einiges beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherung, Grüne Karte und Polizei.

Niemand, der in den wohlverdienten Urlaub fährt, rechnet mit einem Unfall. Wenn es doch kracht, sollte man einige Dinge parat haben und wissen, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Die wichtigsten allgemeinen Tipps plus spezielle Informationen für einzelne Urlaubsländer.

 

Was sollte beim Unfall griffbereit sein?

Nehmen Sie bei Reisen ins Ausland auf jeden Fall einen Europäischer Unfallbericht mit, um den Unfallhergang dokumentieren zu können und die spätere Schadenabwicklung mit der Versicherung zu erleichtern. Auch wichtig und vorgeschrieben: Warndreieck, Warnwesten und Verbandkasten.

Grüne Karte: Wo braucht man sie?

Die Grüne Karte wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung.

In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Montenegro und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein.
In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.

Welche Unfalldaten brauchen Sie?

Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, gegebenenfalls die Nummer der Grünen Karte. Im Europäischen Unfallbericht werden alle relevanten Daten abgefragt. Am besten füllen Sie ihn zusammen mit dem Unfallgegner aus. Wichtig: In manchen Ländern stehen Informationen zur Haftpflicht auf einer Plakette an der Windschutzscheibe.

Wann sollten Sie die Polizei rufen?

Immer wenn jemand verletzt ist. Außerdem wenn der Sachschaden hoch ist, wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Unfallflucht begeht. Gut zu wissen: In einigen Ländern, z. B. Frankreich, ist die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen, in anderen Ländern dagegen muss sie bei jedem Sachschaden gerufen werden.

Wichtig: Bitten Sie die Polizei um ein Unfallprotokoll!

Diebstahl und Verlust von Geld, Bank- und Kreditkarten sowie Ausweis, Pass und Führerschein

Bargeld weg – was nun?

Bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld gilt in vielen Fällen: Was weg ist, ist weg. Wenn Sie es verhindern können, vermeiden Sie, große Summen Bargeld sichtbar bei sich zu haben, denn das zieht Diebe an. Sind Sie auf Bargeld angewiesen, tragen Sie nie den kompletten Vorrat am Körper. Teilen Sie das Geld auf und deponieren Sie, wenn möglich, einen Teil im Hotelsafe oder an einem anderen sicheren Ort.

Verlust von Bank- und Kreditkarten: So schnell wie möglich sperren lassen

Ihnen wurde die Bank- oder Kreditkarte im Urlaub gestohlen und Sie haben keine Ersatzkarten dabei? Dann sollten Sie die Karten schnellstens sperren lassen und umgehend Ihre heimische Sparkasse oder Bank über den Diebstahl oder Verlust informieren. Denn Unbefugte könnten mit Ihren Karten auch ohne Kenntnis Ihrer PIN online oder per gefälschter Unterschrift einkaufen.

Wenn Sie Ihre Karten zügig sperren lassen, haften Sie für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, mit maximal 50 Euro sowohl bei der Kreditkarte und als auch bei der Bankkarte.

Das Vorgehen beim Sperren ist im Ausland dasselbe wie hierzulande.

Tipp: Eine Kartensperrung ist weder per E-Mail noch online möglich, sondern ausschließlich per Telefonanruf bei dafür vorgesehenen Sperrrufnummern.

Am schnellsten geht die Sperrung mit der zentralen Sperrrufnummer 116 116 (in Deutschland kostenfrei, aus dem Ausland gebührenpflichtig). Sie steht Ihnen rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Rufen Sie aus dem Ausland an, wählen Sie zusätzlich die Ländervorwahl für Deutschland: 0049 oder +49.

 

Alternativ gibt es eine Auslandshotline: 0049 30 4050 4050. Hier kann die Vorwahl von einigen Ländern aus abweichen.

Zentrale Sperrrufnummer: 0049 – 116 116

Alle Sparkassen und Banken haben zudem eigene Notrufnummern, die Sie rund um die Uhr erreichen können. Notieren Sie sich diese am besten schon vor der Reise oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. So können Sie den Verlust direkt bei Ihrem Finanzinstitut melden und die Karte sperren lassen. Haben Sie Zugang zum Internet, finden Sie die Nummern auch auf den Webseiten Ihrer Bank.

Zusatzsperrung Girocard: Auch nach der telefonischen Kartensperrung Ihrer Girocard ist Betrug noch möglich – und zwar per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Urlaub in Deutschland können Sie das mithilfe der KUNO-Sperrung der Polizei verhindern. Die KUNO-Kartensperre ist aus sicherheitstechnischen Gründen ausschließlich bei der Polizei direkt möglich. Online oder telefonisch steht dieser Service nicht zur Verfügung.

Extra-Tipp: Über die Sperrhotline 116 116 können unter anderem neben Kredit- und Girokarten auch SIM-Karten fürs Handy, Online-Banking-Zugänge, E-Mail-Accounts und die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden.

 

So kommen Sie schnell wieder an Geld

Geld und Karten weg? Es gibt mehrere Möglichkeiten, um nach dem Verlust schnell wieder an Geld zu kommen. Die Auslandsvertretungen helfen übrigens nur im äußersten Notfall mit Bargeld aus.

Bis auf die Basis-Kreditkarten von Visa Card und Mastercard haben Sparkassen-Kreditkarten (Standard, Gold, Platinum) einen Bargeld-Notfallservice für das Ausland. Sie erhalten Bargeld in der Landeswährung in der Regel innerhalb von 24 Stunden an der nächstgelegenen Auszahlungsstelle. So sind Sie schnell wieder solvent für alles, was Sie brauchen

Je nach Kreditkartenkonditionen besteht auch die Möglichkeit, sich eine Notfallkarte zusenden zu lassen. Das ist vor allem bei längeren Aufenthalten sinnvoll. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Sparkasse oder Bank nach den Gebühren für diesen Service.

Sie können sich zudem im Notfall über Geldtransferdienstleister gegen Gebühren zeitnah Beträge von Verwandten oder Freunden transferieren und vor Ort in Bargeld auszahlen lassen.

Wichtig: Zum Abholen des Geldes benötigen Sie ein Ausweisdokument. Ist dieses ebenfalls weg, müssen Sie sich zuerst Ersatzdokumente bei der Auslandsvertretung besorgen.

Verlust von Ausweis, Pass und Führerschein

Wenn Ihnen im Ausland Pässe und Ausweise abhandenkommen, müssen Sie zuerst eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei aufgeben. Die Verlustbescheinigung benötigen Sie als Nachweis für den Dokumentenverlust – und um Bußgelder zu vermeiden.

Reisen Sie mit dem Auto oder Zug innerhalb der EU, reicht die Diebstahl- oder Verlustanzeige der örtlichen Polizei für die Ausreise. Bei Flugreisen innerhalb der EU sollten Sie auf Nummer sicher gehen. Viele Fluggesellschaften verlangen auch innerhalb der EU ein gültiges Ersatzdokument. Bei Ausreisen aus Nicht-EU-Ländern brauchen Sie Ersatzpapiere.

Diese werden Ihnen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat ausgestellt. Die Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes .

Für die Ausreise aus einigen Staaten brauchen Sie zusätzlich den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesem Fall müssen Sie sich ein Ausreisevisum des jeweiligen Staates beschaffen, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.

Den Verlust von Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zudem zügig bei Ihrem zuständigen Bürgeramt daheim melden.

Den Verlust des Führerscheins ersetzen Botschaft und Konsulat nicht. Einen neuen können Sie sich erst nach der Rückkehr in Deutschland ausstellen lassen.

Haben Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert, müssen Sie auch diese sperren lassen. Das können Sie ebenfalls über die bereits erwähnten Nummern 116 116 oder 0049 30 4050 4050 tun.

Zurück von der Reise müssen Sie zudem Anzeige bei der Polizei in Deutschland stellen. Das ist auch zu Ihrem eigenen Schutz, sollte sich jemand Ihrer Identität angenommen haben. Beantragen Sie außerdem zeitnah neue Ausweisdokumente bei Ihrem Bürgeramt.

Wichtige Notrufnummern zusammengefasst

Notruf

112 (Europaweit)

 

Notruf

außerhalb Europa

 

Giftnotruf

+49 30 19240

 

Deutsche Rettungswacht:

+49 711 701070

 

Internationales Rotes Kreuz:

+41 30 4222 (Zentrale Schweiz)

 

ADAC Ambulanz Informationsservice:

+49 89 76 76 77

 

Auswärtiges Amt:

+49 30 5000 0 oder +49 30 1817 0

 

Zentralruf der Deutschen Autoversicherer:

0800 25 02 600

+49 40 300 330 300 aus dem Ausland

 

Bank- / Kreditkarten und Handy-SIM sperren:

+49 116 116

+49 30 4050 4050 aus dem Ausland

 

Pass oder Ausweis weg:

+49 30 5000 0 oder +49 30 1817 0

Wichtig ist, sich immer VOR Reisebeginn mit den Notrufnummern zu befassen und sich mit besonderen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes vertraut zu machen.

Quellen: ADAC und Sparkasse